Neue städtische Klimaschutz-Strategie
OB Salomon:
Klimaschutz nützt allen
Weg konsequent fortsetzen
Pressemitteilung der Stadt Freiburg vom 18.6.2007
OB Salomon:
Klimaschutz nützt allen
Weg konsequent fortsetzen
Erfolgreiches Förderprogramm „Wärmeschutz im Altbau“
Neues Förderprogramm „Energiebewusst sanieren
2007/08“ mit zusätzlichen Förderschwerpunkten:
Sanierung nahezu auf Passivhaus-Standard, Heizungsoptimierung,
Energieberatung, Solarthermie, Blockheizkraftwerke
Instrumente zur Umsetzung der Klimaschutz-Ziele in
Stadtentwicklung und Bauleitplanung:
Frühzeitige Erstellung von Energiekonzepten
Projekte mit Vorbildcharakter
Um den lokalen Klimaschutz weiter voranzutreiben, schlägt
die Verwaltung dem Gemeinderat zwei Maßnahmen-Pakete
im für den Klimaschutz besonders bedeutsamen Bereich des
Gebäudebestandes und der Neubauten vor. Dabei geht es
zum einen um ein neues Förderprogramm für Altbauten, Heizungsoptimierung,
Energieberatung, Solarthermie und Blockheizkraftwerke,
das bundesweite Fördermöglichkeiten ergänzt
und optimiert. Zum anderen geht es um Instrumente zur Umsetzung
von Klimaschutz-Zielen in Stadtentwicklung und Bauleitplanung.
Umweltausschuss und Bauausschuss haben letzte
Woche über die Vorschläge diskutiert. Der Gemeinderat
entscheidet am 10. Juli.
Das Erfolgsmodell: Förderprogramm „Wärmeschutz im
Altbau“
Seit dem Jahr 2003 gibt es das städtische Förderprogramm
„Wärmeschutz im Altbau“. In der Pilotphase noch gefördert
durch den Innovationsfonds der badenova, hat der Gemeinderat
in den Folgejahren Mittel in Höhe von jährlich 300.000
Euro bewilligt. „Der Erfolg ließ nicht auf sich warten: Insgesamt
konnten durchschnittlich 38 Prozent der bisher verbrauchten
Heizenergie in den energetisch sanierten Gebäuden
eingespart werden. Das sind jährlich rund 2,5 Millionen
Kilowattstunden Heizenergie, was etwa der Hälfte der jährlichen
Wärmeerzeugung des Blockheizkraftwerks (BHKW) im
Freiburger Theater entspricht“, erläuterten Oberbürgermeister
Dieter Salomon und Umweltbürgermeisterin Gerda Stuchlik
heute gegenüber der Presse. Damit werden jährlich rund
2.100 Tonnen Kohlendioxid (CO2) dauerhaft eingespart. Insgesamt
wurden bis heute 230 Gebäudesanierungen gefördert.
„Die Erfahrung zeigt aber auch, dass sich durch das Förderprogramm
höhere Baustandards bei Gebäudesanierungen
durchgesetzt haben“, erläuterte Salomon. „Gleichzeitig
bedeutet es einen Investitionsschub von rund 5,3 Millionen
Euro in der energetischen Gebäudesanierung von Altbauten
und ein entsprechend großes Auftragsvolumen insbesondere
für das hiesige Handwerk. Insgesamt löste die Förderung
etwa das 12,5-fache an Investitionen aus. Unter dem Strich
kann man also sagen: Klimaschutz nützt allen. Deshalb wollen
wir diesen Weg konsequent fortsetzen.“
Um die Potenziale im Gebäudebestand noch weiter auszuschöpfen
und an die bisherigen guten Ergebnisse anzuknüpfen,
wurde das städtische Förderprogramm weiter entwickelt.
In seiner neuen Fassung ist es ein wichtiger Baustein, um das
aktualisierte ehrgeizige Ziel einer CO2-Minderung von mindestens
30 Prozent bis zum Jahr 2030 zu erreichen.
Die Bedeutung des Wärmeschutzes gerade für den kommunalen
Klimaschutz verdeutlichen folgende Zahlen eindrücklich:
Rund 75 Prozent der in den Privathaushalten eingesetzten
Energie werden für die Heizung und für Warmwasser verbraucht.
Nach einer Studie des Forschungszentrums Jülich werden
bundesweit nur 32 Prozent des Einsparpotenzials genutzt,
weil Sanierungen verschoben werden, oft ohne Dämmung
saniert wird oder die Sanierungsqualität unzureichend ist.
Neues Programm „Energiebewusst sanieren 2007/08“
setzt zusätzliche Schwerpunkte
Hintergrund für die Neuausrichtung der städtischen Förderrichtlinien
sind auch die geänderten Förderbedingungen des
Bundes. Bisher hat die zuständige Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) nur zinsgünstige Kredite gewährt, seit Anfang
2007 gibt es zusätzliche Zuschüsse. Da eine Doppelförderung
aus Sicht der städtischen Fachleute vermieden werden soll,
wird das städtische Programm „Energiebewusst sanieren
2007/2008“ mit neuen Schwerpunkten aufgelegt. Ziel ist es,
vor allem durch Öffentlichkeitsarbeit und Beratungsunterstützung
möglichst viele Bundesmittel nach Freiburg zu lenken,
Lücken im Bundesprogramm zu schließen sowie energetisch
hochwertige Maßnahmen besonders zu unterstützen.
Öffentlichkeitskampagne informiert über Fördermaßnahmen
Eine auf 20.000 Euro veranschlagte Öffentlichkeitskampagne
mit Veranstaltungen in allen Stadtteilen soll die Fördermaßnahmen
der Stadt und des Bundes sowie deren Kombinationsmöglichkeiten
aufzeigen.
Beratung konkret mit dem Paket „Energiepass plus Beratung“
Mit dem Paket „Energiepass plus Beratung“ (Umfang: 20.000
Euro) will die Stadt Interessierten bei ihren Investitionen mit
Ortsterminen und konkreten Vorschlägen frühzeitig beratend
zur Seite stehen. Die Anforderungen sind bewusst höher als
im Energiepass, der ab 2008 bundesweit vorgeschrieben ist.
Ziel ist es, höherwertige Sanierungen anzustoßen und verstärkt
Fördermittel des Bundes nach Freiburg zu holen.
Passivhaus-Standard als Ziel: Zuschussprogramm „Passiv
verbrauchen – aktiv lernen“
Das Modellprojekt „Niedrigenergiehaus im Bestand“ der Deutschen
Energieagentur (dena) fördert Sanierungen nahezu auf
den Passivhaus-Standard. Um die potenzielle Zielgruppe
möglichst vollständig zu erfassen, will die Stadt Freiburg das
Zuschussprogramm „Passiv verbrauchen – aktiv lernen“ einrichten,
mit 110.000 Euro ausstatten und dort fördern, wo das
Modellprojekt nicht mehr greift. Auf die Ergebnisse der Projektbegleitung
können Architekten und Bauträger als Multiplikatoren
zugreifen. Dafür stehen auch Mittel für die Qualitätskontrolle
und Dokumentation bereit. Um eine Doppelförderung
auszuschließen, werden die städtischen Richtlinien entsprechend
formuliert.
„Wärmeschutz im Altbau“ – Zuschüsse für besondere
Zielgruppen
Städtische Zuschüsse für eine Altbausanierung gibt es künftig
nur noch für Zielgruppen mit besonders schwierigen Antragsvoraussetzungen.
Dazu zählen beispielsweise Objekte wie
Wohnungseigentumsgemeinschaften ab fünf Eigentümern,
Komplettsanierungen von Reihenhausreihen oder denkmalgeschützte
Häuser. Einzelmaßnahmen - wie zum Beispiel
Dachsanierungen – werden nur für diese Zielgruppen nach
wie vor unterstützt. Da die KfW nur Paketlösungen fördert,
springt die Stadt hier mit ihrem Programm „Wärmeschutz im
Altbau“ (Umfang: 60.000 Euro) ein und schließt damit eine
wesentliche Lücke im KfW-Förderprogramm.
Förderung von Solarthermie und Blockheizkraftwerken
Zusätzlich wird es Förderungen für erneuerbare Energien sowie
effiziente Energieversorgung geben: Solarthermie-
Anlagen für Alt- und Neubauten auf städtischen Grundstücken
und im Gewerbe erhalten einen pauschalen Zuschuss. Auch
mittlere Blockheizkraftwerke sollen Zuschüsse erhalten. Insgesamt
stehen dafür 60.000 Euro zur Verfügung. Dabei
nimmt man angesichts der hohen Investitionskosten bei
gleichzeitig großer CO2-Minderung eine gewisse Doppelförderung
bewusst in Kauf.
Über die Fördermöglichkeiten informiert das Umweltschutzamt,
Abteilung Technischer Umweltschutz, Iris Basche,
Telefon 0761/201-6145, E-Mail
iris.basche@stadt.freiburg.de.
Instrumente zur Umsetzung der Klimaschutzziele in
Stadtentwicklung und Bauleitplanung
Parallel zu Fördermaßnahmen ist die frühzeitige Berücksichtigung
energetischer und klimaschutzrelevanter Aspekte in der
Stadtentwicklung und der Bauleitplanung ein wesentlicher
Bestandteil der Stadtentwicklung. „Auf diese Weise kann die
Kommune dem besonderen Gewicht des Klimaschutzes in
einer nachhaltigen Stadtentwicklung Rechnung tragen“, so
Norbert Schröder-Klings, Leiter des Referats für Stadtentwicklung
und Bauen.
Grundlegende Festlegungen für den Energiebedarf eines
Wohngebiets werden bereits mit dem ersten Entwurf eines
Bebauungsplans getroffen. So wirken sich Gebäudezuschnitt,
-anordnung und –orientierung sowie Verschattung und Ausrichtung
oder Neigung der Dachflächen auf die Wirksamkeit
von Solartechnik und den Energiebedarf von Gebäuden aus.
Deshalb wird das Stadtplanungsamt künftig systematisch
darauf achten, dass diese Aspekte von Anfang an berücksichtigt
werden. Gleichzeitig werden zwei noch auszuwählende
Entwürfe von Fachbüros auf solare Optimierung hin überprüft
und die Ergebnisse für künftige Planungen berücksichtigt.
Die solaren Aspekte sind im konkreten Fall mit anderen städtebaulichen
Gesichtspunkten wie dem schonenden Umgang
mit Grund und Boden oder der Erhaltung von Durchlüftungsschneisen
abzuwägen.
Nach Einschätzung von Schröder-Klings sind textliche Festsetzungen
in Bebauungsplänen, die zum Beispiel die solaren
Aspekte abbilden, sowie Regelungen in städtebaulichen
Verträgen die zentralen stadtplanerischen Instrumente mit
Auswirkung auf den Klimaschutz.
Dazu werden in Zukunft Energiekonzepte für alle neuen Baugebiete
in einem möglichst frühen Stadium erstellt und in den
Planungsprozess einbezogen. Die Energiekonzepte untersuchen
unterschiedliche Versorgungsvarianten und berücksichtigen
dabei vor allem auch Lösungen mit zentraler (Nahwärme-)
Versorgung des jeweiligen Gebiets. Dazu zählen auch
Varianten mit Kraft-Wärme-Kopplung und erneuerbaren Energien.
Wenn eine umweltfreundliche Variante nicht mehr als
zehn Prozent teurer ist als eine herkömmliche Erdgasversorgung,
ist diese umzusetzen. Das regelt ein städtebaulicher
Vertrag.
Erfahrungsgemäß ist gerade bei neuen Baugebieten mit einer
Vielzahl von Eigentümern die Umsetzung einer zentralen Versorgungsvariante
nicht einfach. Hier sucht die Verwaltung
noch nach praktikablen Wegen.
Kommunen werden nicht nur an ihren klimapolitischen Zielen
gemessen sondern auch daran, wie sie im eigenen Handlungsbereich
ihre Vorbildfunktion wahrnehmen. In Freiburg
haben beispielhafte und innovative Wohngebiete Tradition.
Dazu zählen neben den Stadtteilen Rieselfeld und Vauban
einschließlich Solarsiedlung auch Projekte der Freiburger
Stadtbau. Um Freiburgs Ruf als Umwelt- und Solarstadt weiter
zu stärken, sollen künftig Projekte mit Vorbildcharakter
für die Klimaschutz entwickelt werden – insbesondere im
Rahmen der Bauleitplanung für Flächen im Eigentum der
Stadt, der städtischen Gesellschaften oder der kommunalen
Stiftungen. Das können Gebiete mit solarer Nahwärme, Nullemissionsgebiete,
kleine Passivhaus-Gebiete oder Teilgebiete
sein. Zugunsten größtmöglicher planerischer Freiheit sind
auch Vorgaben von Zielwerten für den Energieverbrauch eines
Areals vorstellbar. Dabei müssen die finanziellen Belastungen
für den städtischen Haushalt beziehungsweise für private
Bauherren in einem wirtschaftlich akzeptablen Rahmen
bewegen. Vorschläge für innovative Baugebiete wird die Verwaltung
in den Jahren 2008 und 2009 vorlegen.
Bereits seit dem Jahr 2005 gibt es die Regelung, dass Bauwillige,
die Passivhäuser errichten möchten, bei gleicher Angebotshöhe
bei der Vergabe bevorzugt werden. Nach Fertigstellung
erhält man für ein Einfamilienhaus einen städtischen
Förderbetrag von 4.000 Euro, für ein Mehrfamilienhaus eine
Summe von 6.000 Euro. Zusätzlich wird nun die regenerative
Solarthermie gefördert. Das gilt sowohl für die Warmwasserbereitung
als auch für die Heizungsunterstützung. Die Förderung
ist nach Anzahl der Wohnungen je Gebäude sowie Art
der Solarthermie gestaffelt und reicht von 500 Euro für die
Warmwasserbereitung eines Einfamilienhauses bis zu 2.500
Euro für die Heizungsunterstützung ab sechs Wohneinheiten.
Darüber hinaus wird die Niedrigenergiebauweise nach Freiburger
Standard, die bisher für städtebauliche Verträge nur
empfohlen wurde, künftig für Wohngebäude auch bei privaten
Grundstücken verbindlich festgeschrieben. Denn Niedrigenergiebauweise
gilt mittlerweile in Freiburg als Standard.
Und die gestiegenen Energiepreise führen dazu, dass sich die
damit verbundenen höheren Baukosten in kürzerer Zeit amortisieren.
Bisher war die Niedrigenergiebauweise nur bei städtischen
Grundstücken verbindlich umzusetzen.
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