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Energieausweise für Wohngebäude

Wer braucht überhaupt einen Energieausweis?

Wer ein Gebäude oder eine Wohnung kaufen oder mieten will, kann sich den Energieausweis zeigen lassen. Wer verkaufen oder neu vermieten will, muss einen Energieausweis vorlegen können.
Für Gebäude, die nach 1965 fertiggestellt wurden, gilt diese Verordnung erst ab 1. Januar 2009.

 

Welche Informationen enthält der Energieausweis?

Der Energieausweis gibt mit einem bestimmten Energiekennwert überschlägig Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Das geschieht entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des erfassten tatsächlichen Energieverbrauchs. Darüber hinaus können im Energieausweis Empfehlungen zur Modernisierung des Gebäudes gegeben werden. Das empfiehlt sich vor allem bei bedarfsorientierten Ausweisen im Zusammenhang mit einer ausführlichen Energieberatung.

 

Welche Arten von Energieausweis gibt es?

Den Energieausweis gibt es in zwei verschiedenen Varianten:

 Bedarfsorientiert: Der Bedarfsausweis wird auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs bezogen auf Daten zur Gebäudehülle und zur Heizungsanlage erstellt.

 Verbrauchsorientiert: Der Verbrauchsausweis wird auf Grundlage des erfassten Verbrauchs für Beheizung und Warmwassererzeugung über drei Abrechnungsjahre erstellt.

 

Entsprechend der folgenden Kriterien ist entweder ein bedarfsorientierter Ausweis Pflicht, oder es besteht Wahlfreiheit bezüglich der Ausweisart für den Eigentümer:

 Bedarfsorientierter Ausweis:

Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Einführung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet wurden bzw. nicht dem technischen Stand dieser Verordnung entsprechen.

 Wahlfreiheit:

Bei allen übrigen Wohn- oder Nichtwohngebäuden (z. B. Büro- oder Geschäftsgebäude) kann der Eigentümer zwischen den beiden Ausweisarten wählen.

 

 

Ab wann muss ein Energieausweis vorgelegt werden?

Die Pflicht, den Energieausweis gegenüber potenziellen Käufern bzw. Mietern zugänglich zu machen, wird je nach Gebäudeart und Baualter stufenweise eingeführt:

 ab 1. Juli 2008 für Wohngebäude, die vor 1965 fertiggestellt worden sind

 ab 1. Januar 2009 für später errichtete Wohngebäude

 ab 1. Juli 2009 für Nichtwohngebäude

 

 

Wo können Sie weitere Informationen zum Energieausweis erhalten?

Detaillierte Informationen rund um den Energieausweis, sowie eine Ausstellerliste für den verbrauchsorientierten Energieausweis finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Energieagentur DENA direkt unter 

 www.zukunft-haus.info/de/verbraucher/energieausweis.html  

 

Das Team der Energieagentur berät Sie auch persönlich. Kommen Sie auf uns zu!

 

Ihr Ansprechpartner

Harald Schwieder

Tel:  07 61 – 791 77 12 oder

per Email unter schwieder(at)energieagentur-freiburg.de.

 

Gerne stellen wir jetzt schon einen Energausweis aus, der eine Gültigkeit von 10 Jahren aufweist. Im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung kann dieser für einen geringen Aufpreis beantragt werden. Energieausweise ohne ausführliche Vor-Ort-Beratung erstellen wir auf Anfrage.

 

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Ihr Ansprechpartner Harald Schwieder