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Landesprogramm Klimaschutz Plus: Fördermöglichkeiten zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden

 

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen des Programms Klimaschutz Plus investive Maßnahmen zur energetischen Sanierung und Wärmeversorgung. Seit 10. August 2011 ist auch der Allgemeine Programmteil, der sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kirchliche Einrichtungen und private Eigentümer/Besitzer von Nichtwohngebäuden richtet, wieder vollständig verfügbar.

Das Programm besteht aus drei Teilbereichen:

Allgemeines CO2-Minderungsprogramm

Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden. Zuschussfähig sind z.B. Investitionen beim baulichen Wärmeschutz, bei der Erneuerung von Heizungsanlagen, in den Bereichen Beleuchtung und Lüftung sowie die Errichtung von Blockheizkraftwerken.
Im Gegensatz zum Vorjahr ist auch die Förderung von Holzpelletheizungen (in beliebiger Größe) und die Förderung von Wärmepumpen (bis zu einer Heizleistung von 100 kW) und Solarwärmeanlagen (bis zu 100 m2 Kollektorfläche) wieder möglich.

Neu im Programm ist eine Förderung des hydraulischen Abgleichs und zur Erneuerung von Heizungspumpen (für mindestens 5 Gebäude).

Weitere Neuerung ist die Förderung für die Sanierung der Straßenbeleuchtung - diese soll auch nicht-kommunalen Investoren die Möglichkeit geben, sich in diesem Bereich Zuschüsse zu sichern. Förderfähig sind Maßnahmen, mit denen eine Strom- bzw. CO2-Einsparung von mindestens 60 Prozent gegenüber dem Ist-Zustand erreicht wird.

Die Förderhöhe richtet sich jeweils nach der Höhe des vermiedenen CO2-Ausstoßes: jede eingesparte Tonne CO2-Äquivalent wird mit 50 Euro bezuschusst. 

Allgemeines Beratungsprogramm: Attraktive Förderung von Energieberatungen

Zusätzlich werden Beratungsleistungen von externen Experten bezuschusst. Dies gilt sowohl für vorbereitende als aus begleitende Beratungsleistungen. So wird z.B. die Erstellung von Energiegutachten pro Objekt mit bis zu 1.750 Euro Beratungszuschuss (50 Prozent der Beratungskosten) unterstützt. Die Energieagentur Regio Freiburg hilft Ihnen gerne bei der Antragsstellung.

Modellprojekte

Auch die Förderung von Modellprojekten für allgemeine Antragsteller ist wieder möglich.

Antragsfrist für alle Programmteile ist der 31. März 2012. Das Programm läuft so lange, bis die Mittel ausgeschöpft sind.

Sollten Sie Fragen zum Programm Klimaschutz Plus oder Leistungen der Energieagentur Regio Freiburg, kontaktieren Sie uns!

Weitere Informationen:
Homepage des Programms Klimaschutz Plus (Allgemeines Programm)
Förderdatenbank der Energieagentur Regio Freiburg