Energieausweis wird für alle Pflicht
Am 1. Juli 2009 ist die letzte Übergangsfrist bei der Einführung von Energieausweisen abgelaufen. Jetzt müssen nicht nur alle Eigentümer von Wohngebäuden, sondern auch von Nicht-Wohngebäuden einen Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung vorlegen können.
Nichtwohngebäude sind zum Beispiel Bürogebäude, Supermärkte, Gaststätten, Hotels oder andere gewerbliche Einrichtungen, die beheizt werden. Wer Geschäftsräume verkaufen, verpachten oder vermieten will, muss auf Anfrage der Interessenten den Ausweis vorlegen.
Bei Gebäuden über 1.000 Quadratmeter mit öffentlichem Publikumsverkehr muss darüber hinaus seit 1. Juli 2009 der Energieausweis gut einsehbar im Eingangsbereich aufgehängt werden. Dies gilt zum Beispiel für alle Schulen, Rathäuser und Behörden, die Bürgeranlaufstellen sind.
Bei Nichtwohngebäuden besteht generell freie Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen. Bei bestimmten Wohngebäuden ist dagegen seit 1.1.2009 der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Der Bedarfsausweis basiert auf der technischen Begutachtung der Bausubstanz und der Anlagentechnik. Die Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes ist dabei unabhängig vom Nutzerverhalten. Dagegen basiert der Verbrauchsausweis basiert allein auf den Heizkostenabrechnungen der vergangenen drei Jahre.
„Der Energieausweis ist eine Chance für den Klima- und Verbraucherschutz. Wer energetisch saniert, kann dieses Engagement den Besuchern und vor allem den Nutzern des Gebäudes zeigen. Die Energieverbräuche werden so thematisiert und rücken stärker ins Bewusstsein“ sagt Harald Schwieder von der Energieagentur Regio Freiburg.
Die Energieagentur Regio Freiburg GmbH hat bereits zahlreiche Energieausweise im Auftrag von Kommunen und Gewerbeeinrichtungen ausgestellt. Interessenten können sich an die Spezialisten bei der Energieagentur Regio Freiburg wenden unter 0761-79177-0 oder schwieder(at)energieagentur-freiburg.de.
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