Erneuerbare Wärmegesetze von Land und Bund
Kostenlose Informationsveranstaltung über die neue Gesetzgebung zur Pflichtnutzung von erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung von Gebäuden.
Warum Wärmegesetze?
Es gilt, unsere Energieversorgung für die Zukunft auf eine nachhaltige, sichere Grundlage zu stellen. Dabei sollen die fossilen Energiereserven geschont und das Klima geschützt werden. Insbesondere der Bereich der Wärmeversorgung, der in Baden- Württemberg fast 30% des CO2-Ausstoßes verursacht, bietet hierfür ein großes Potential. Bis 2020 soll daher der Anteil erneuerbarer Energien in Baden-Württemberg von derzeit 8% auf 16%Prozent ausgebaut werden – die neuen gesetzlichen Verpflichtungen stellen dazu die Weichen.
Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)
Das Erneuerbare Wärmegesetz ist ein Landesgesetz für Baden-Württemberg und betrifft Eigentümer bestehender Wohngebäude, die ihre Heizungsanlage seit dem 1. Januar 2010 austauschen. Das Gesetz legt konkrete Pflichtanteile für die Nutzung erneuerbaren Energien fest, d.h. beim Wohngebäudebestand müssen ab 2010 10% des jährlichen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Anknüpfungspunkt der Nutzungspflicht ist der Austausch der Heizanlage. Das EWärmeG gilt für Gebäude, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, einschließlich Pflege- und Altenheime, ab 50 Quadratmeter Wohnfläche.
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Für Neubauten gibt es auch, unabhängig davon, ob es sich um ein Wohngebäude oder ein Nichtwohngebäude handelt, eine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Seit dem 1. Januar 2009 ist das Erneuerbare Energien Wärme Gesetz des Bundes in Kraft getreten und findet bundesweit Anwendung auf alle Neubauvorhaben, unabhängig davon, ob es sich um ein Wohngebäude oder ein Nichtwohngebäude handelt.
Bei diesen muss ein bestimmter Anteil des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Diese Pflicht trifft alle Eigentümer, egal ob Private, den Staat oder die Wirtschaft.
Vor dem Hintergrund der komplexen Anforderungen dieser beiden Gesetze führt die Handwerkskammer Freiburg in Kooperation mit dem Regierungspräsidium Freiburg, der Energieagentur Regio Freiburg GmbH und dem Verein Strategische Partner – Klimaschutz am Oberrhein eine Informationsveranstaltung für alle Bau- und Ausbauhandwerke durch. Darüber hinaus werden auch die wichtigsten Förderprogramme vorgestellt, die eine erforderliche Maßnahme erleichtern können.
Wir laden Sie herzlich ein, aktuelle Informationen aus erster Hand zu erhalten.
Montag, 12. April 2010, 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Gewerbeakademie Freiburg, Wirthstr. 28, 79110 Freiburg
Programm
17:00 Uhr
Begrüßung
Regierungspräsidium und Handwerkskammer Freiburg
17:15 Uhr
Erneuerbare Wärmegesetze von Bund und Land - Gesetzliche Anforderungen
Dr. Volker Kienzlen, Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg
18:00 Uhr
Umsetzung - Zuständigkeiten, Ausnahmebewilligungen, Nachweisverfahren, Überwachung
Corina Mayer, Regierungspräsidium Freiburg
18:30 Uhr
Unterstützende Förderprogramme
Rainer Schüle, Energieagentur Regio Freiburg
19:00 Uhr
Kleiner Umtrunk
Weitere Infos:
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Veranstaltungsflyer als PDf-Download







