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Erneuerbare Wärme Gesetz

 

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 10.7.2007 den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, das die Nutzung von Erneuerbaren Energien zur Wärmenutzung zur Pflicht macht. Für Neubauten soll ab dem 01.04.2008 Neubauten ein Pflichtanteil von mindestens 20% des jährlichen Wärmebedarfs gelten. Bei Wohngebäuden im Bestand gilt ein Pflichtanteil von mindestens 10% des jährlichen Wärmebedarfs ab dem 01.01.2010, wenn die Heizungsanlage ausgetauscht wird. Um die Umsetzung zu erleichtern wird der Anteil beispielsweise als erfüllt angesehen, wenn eine sinnvoll dimensionierte Solaranlage zur Warmwasserbereitung eingebaut wird, wenn eine Wärmepumpe mit Erdsonden oder eine Pelletheizung eingebaut ist oder wenn nachweislich Anteile an Biogas oder Bioöl zur Beheizung genutzt werden.

Des Weiteren gibt es Möglichkeiten der ersatzweisen Erfüllung, für welche sich der Verpflichtete alternativ entscheiden kann. Dies sind im Wesentlichen Maßnahmen zur Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes. Die Nutzungspflicht entfällt, wenn andere öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen, die genaue Umsetzung der Nutzungspflicht baulich oder technisch unmöglich ist, der Wohnungseigentümer bereits in der Vergangenheit zugunsten erneuerbarer Wärmeenergie investiert hat oder die Verwirklichung der Pflicht für den Betroffenen eine unbillige Härte bedeuten würde.

 

Nicht ausreichend ist es, einen Teil des Wärmebedarfs mit Hilfe eines Kachel- oder Kaminofens zu erzeugen.

 

Weitere Informationen:

 Gesetzentwurf vom 10.07.07

 Eckdaten des Gesetzes

 Presseerklärung der Landesregierung

 dpa Meldung vom 10.07.07 (12:26 Uhr)

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