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Energieeinsparverordnung 2007

 

Das Bundeskabinett hat am 27. Juni 2007 den Maßgaben des Bundesrates zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) zugestimmt und somit die EnEV 2007 beschlossen.

Das Bundeskabinett hat am 27. Juni 2007 den Maßgaben des Bundesrates zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) zugestimmt und somit die EnEV 2007 beschlossen. Am 26. Juli 2007 wurde die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. Oktober 2007 in Kraft.

Die neue EnEV 2007 sieht vor, dass zukünftig Energieausweise bei Eingentums- oder Nutzerwechsel von Gebäuden vorgelegt werden müssen. Für Neubauten und für wesentliche Änderungen im Baubestand können weiterhin  die Bundesländer selbst bestimmen, wer ausstellungsberechtigt ist. Wer Energieausweise im Baubestand ausstellen darf, regelt die EnEV 2007 erstmals bundesweit nach einem einheitlichen Schema.

 

Weitere Informationen:

 EnEV vom 27.06.07

 Informationen des BMVBS zum Energieausweis